Am Fuchsbach 23
44534 Lünen
Nach der Energieeinsparverordnung ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung oder Leasing einer Immobilie ein Energieausweis notwendig. Der Eigentümer muss potenziellen Käufern oder Neumietern den Energieausweis vorlegen. Es werden zwei Arten von Energieausweise unterschieden. Der Verbrauchsausweis (Ausstellung auf Grundlage des Energieverbrauchs) und der Bedarfsausweis (Ausstellung auf Grundlage des Energiebadarfs). Herr Gesting oder wir beraten Sie gerne zum Thema Energieausweis.
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